Vertragsänderungen sind jederzeit möglich
Vor Beginn der Zusammenarbeit wird gemeinsam besprochen, um welche Auftragsinhalte es sich handelt. Nachdem dies geklärt worden ist, werden die Inhalte als Angebot formuliert. Wird dieses Angebot von Ihnen angenommen, erhalten Sie eine Auftragsbestätigung oder auf Wunsch einen Beratungsvertrag.
Freiflug für Vertragsänderungen Bild: Rainer Sturm / pixelio.deEs kann sich bei einer länger laufenden Zusammenarbeit durch Veränderungen im Geschäftsbetrieb ergeben, dass sich auch der Auftragsinhalt verändert. Dies wird einfach in einer Ergänzungsvereinbarung formuliert. Oder bei grundsätzlichen Veränderungen wird ein neuer Vertrag geschlossen und der bisherige Vertrag aufgelöst. So einfach geht das.
Roland Börck
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