Existenz- und Unternehmensgründung aus einer Beschäftigung
Wenn der Weg in die Selbständigkeit, oder die Gründung eines Unternehmens aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis durchgeführt werden soll, hängt das Gesamthonorar von der Größenordnung der Aufgabenstellung ab. So ist zum Beispiel die Eröffnung eines Nagelstudios weniger zeitaufwendig als die Eröffnung eines Restaurants mit Veranstaltungen. Grundlage für die Honorarberechnung ist ein Stundensatz von 75.- Euro.
Aus Angestellten werden Selbständige Bild: Tony Hegewald / pixelio.deZwei Modelle der Honorierung bieten wir an: Es wird vor Beginn gemeinsam ermittelt, welche Inhalte zu erfüllen sind, dann lässt sich der Gesamtaufwand an Stunden feststellen und es kann ein fixes Gesamthonorar vereinbart werden. Oder es wird auf Stundenbasis abgerechnet.
Roland Börck
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