white Haus Unternehmerberatung - Konzeption + Optimierung
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white Haus Infos
Identität und Portfolio
31.07.17 11:53 von white Haus
Identität und Portfolio
Um erfolgreich zu wirtschaften, sind weiterbringende Informationen hilfreich. Und ein Partner, der Sie bei der Umsetzung Ihres Vorhabens unterstützt.
Vorhang auf ... Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Wer ist white Haus?
white Haus wurde 2007 ins Leben berufen und ist eine Unternehmung für wirtschaftliche Beratung und Coaching. An white Haus ist niemand beteiligt, es gibt keine Fremdfinanzierung. Dies wird auch so bleiben. Denn nur so ist gewährleistet, dass eine unabhängige und neutrale Leistung für Sie erbracht werden kann.
Für wen gelten die Angebote?
Für alle Menschen, die etwas unternehmen wollen, damit es ihnen wirtschaftlich gut geht. Somit für Unternehmer, Gründer und Privatpersonen.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie eine von uns gewünschte Leistung honoriert wird. Auf der Basis eines Zeit-Honorars hängt die Kondition davon ab, ob es sich um eine Privat- oder Gründerberatung, eine Unternehmerberatung oder um eine Krisenberatung handelt. Oder es gibt einen fix kalkulierten Preis.
Jeder Baustein kann natürlich einzeln gewählt werden, deshalb sind sie separat aufgeführt. Der Komplett-Preis pro Modul ergibt sich nur …
Sämtliche Informationen stehen Ihnen ohne eine Registrierung zur Verfügung. Mit einer Registrierung können Sie über das Lesen hinaus die dahinterstehende Forum-Technik nutzen, um Ihre Wünsche, Fragen oder Anregungen einzubringen.
Lesen + Schreiben + Finden Bild: Alexander Klaus / pixelio.de
Suchen + Finden
Die einzelnen Portale sind zwar miteinander verknüpft, die in den Portalen vorhandenen Informationen aus den Beiträgen können aber nur im jeweiligen Portal abgespeichert werden. Dies bedeutet, dass ein Suchbegriff immer nur Ergebnisse aus dem Portal anzeigt, in dem Sie sich gerade befinden. Was die Datenbanken nicht abspeichern, sind Worte oder Abkürzungen unterhalb von 5 und oberhalb von 15 Buchstaben. "Suchen" finden Sie in der Button-Leiste …
Was im Winter 2010 noch als ein Forum begann, sind inzwischen mehrere Themen-Portale geworden. Die dahinter stehende Idee ist, zu einem Thema detaillierte Informationen anbieten zu können, die auf einen Blick erkennbar angeklickt werden können.
Sich Einbringen ist federleicht Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Es ist in der Vergangenheit schon häufiger vorgekommen, dass Gäste, Mitglieder und Mandanten eigene Ideen, Wünsche und Kritik eingebracht haben. Dadurch war es möglich, besser auf die Wünsche und Ziele einzugehen. Sie sind hiermit eingeladen, sich kreativ
Der Bund fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) Beratungen von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe in allen Entwicklungsphasen. Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) je nach Unternehmensalter oder -situation in drei Modulen junge, neu gegründete Unternehmen innerhalb der ersten zwei Jahre nach Gründung (Jungunternehmen), bereits länger am Markt bestehende Unternehmen ab dem dritten Jahr nach Gründung (Bestandsunternehmen) sowie Unternehmen in Schwierigkeiten. Jungunternehmen und Bestandsunternehmen werden im Rahmen der folgenden Beratungsschwerpunkte gefördert: Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung sowie spezielle Beratungen zur Unternehmensführung für Unternehmerinnen, zur Unternehmensführung für Migranten, für Unternehmer mit anerkannter Behinderung, zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeitern mit Migrationshintergrund, zur Gestaltung der Arbeit für Mitarbeiter mit Behinderung, zur Fachkräftegewinnung und -sicherung, zur Gleichstellung und zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit, zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz. Unternehmen in Schwierigkeiten werden im Rahmen einer Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie einer weiteren Folgeberatung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung gefördert. Ziel ist es, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und die Anpassungsfähigkeit von KMU zu erhöhen oder wiederherzustellen und Arbeitsplätze zu sichern.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz und Geschäftsbetrieb oder einer Zweigniederlassung in der Bundesrepublik Deutschland.
Voraussetzungen
Die Beratungen müssen konzeptionell durchgeführt werden. Zunächst muss eine Analyse der Situation des beratenen Unternehmens erfolgen, ermittelte Schwachstellen sind zu benennen und darauf aufbauend müssen konkrete betriebsindividuelle Handlungsempfehlungen zur Umsetzung in die betriebliche Praxis gegeben werden. Die konzeptionelle Beratungsleistung ist in einem schriftlichen Beratungsbericht wiederzugeben. Es werden nur Einzelberatungen gefördert, nicht jedoch Seminare, Workshops oder Gruppenveranstaltungen. Die Beratung muss von selbstständigen Beratern bzw. von Beratungsunternehmen durchgeführt werden, die über die erforderlichen Fähigkeiten verfügen und deren überwiegender Geschäftszweck auf entgeltliche Unternehmensberatung gerichtet ist. Berater müssen ein geeignetes Qualitätssicherungsinstrument in Form eines anerkannten Zertifikats oder eines dokumentierten Qualitätshandbuchs nachweisen. Eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und die richtlinienkonforme Durchführung der Beratung sind zu gewährleisten. Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten müssen vor Antragstellung ein kostenloses Gespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen, Bestandsunternehmen ist ein solches Gespräch freigestellt. Nicht gefördert werden Beratungen, die Vermittlungstätigkeiten beinhalten oder auf den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen gerichtet ist, die von den Beratern selbst vertrieben werden, überwiegend Rechts- und Versicherungsfragen, steuerberatende Tätigkeiten oder gutachterliche Stellungnahmen zum Inhalt haben, auf den Verkauf bzw. Vertrieb von Gütern oder Dienstleistungen, insbesondere individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) sowie sonstige Umsatz steigernde Maßnahmen einschließlich des entsprechenden Marketings von Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten, Heilpraktikern und deren Mitarbeitern gerichtet sind oder ethisch-moralisch nicht vertretbare oder gegen Recht und Ordnung verstoßende Inhalte zum Gegenstand haben.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung richtet sich nach den in Rechnung gestellten Beratungskosten und dem Standort der beratenen Betriebsstätte. Die Förderung beträgt für Jungunternehmen und Bestandsunternehmen im Geltungsbereich der neuen Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig) 80%, Geltungsbereich der Region Lüneburg 60%, Geltungsbereich der alten Bundesländer (einschließlich Berlin, ohne Region Lüneburg) und der Region Leipzig 50% sowie für Unternehmen in Schwierigkeiten bundesweit 90% der förderfähigen Ausgaben. Die maximal förderfähigen Beratungskosten betragen für Jungunternehmen 4.000 EUR und für Bestandsunternehmen sowie Unternehmen in Schwierigkeiten 3.000 EUR. Je Antragsteller können mehrere thematisch voneinander getrennte Beratungen gefördert werden.
Antragsverfahren
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens über eine Leitstelle an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu richten.